Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2024
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen der Naturpfade Deutschland GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Reiseveranstalter" oder „wir") und unseren Kunden (nachfolgend „Reisende" oder „Kunde") abgeschlossen werden.
Der Reiseveranstalter ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Er verfügt über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen für den Betrieb als Reiseveranstalter gemäß § 651a BGB und der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302). Der Reiseveranstalter ist von der zuständigen Landesbehörde als Reiseveranstalter anerkannt und genehmigt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die maßgebliche Sprache für den Vertragsschluss und alle damit verbundenen Kommunikationen ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen sind lediglich informatorisch und nicht rechtsverbindlich.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsvorgang
Der Abschluss eines Reisevertrages erfolgt auf Grundlage des Reiseangebots des Reiseveranstalters in Verbindung mit diesen AGB. Der Vertragsschluss vollzieht sich in mehreren Schritten:
2.1 Anfrage: Der Kunde stellt eine Anfrage bezüglich einer Reise, entweder über das Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail oder telefonisch. Die Anfrage ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2 Angebot des Reiseveranstalters: Auf der Grundlage der Kundenwünsche erstellt der Reiseveranstalter ein schriftliches, individuelles Reiseangebot. Dieses Angebot enthält alle wesentlichen Informationen gemäß Art. 5 der EU-Pauschalreiserichtlinie und ist für den Reiseveranstalter für den angegebenen Zeitraum bindend.
2.3 Annahme durch den Kunden: Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Brief) sowie durch die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Mit der Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen.
2.4 Buchungsbestätigung: Nach Vertragsschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail, die alle vertragswesentlichen Daten enthält. Bitte prüfen Sie diese Bestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und teilen Sie uns etwaige Abweichungen unverzüglich mit.
2.5 Mitreisende: Bucht eine Person für mehrere Reisende, haftet sie als Vertragspartner für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aller Mitreisenden wie für eigene Verpflichtungen, sofern sie eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat. Alle Mitreisenden müssen namentlich benannt werden.
§ 3 Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung
3.1 Vertragsgemäße Leistungen: Der Umfang der vertragsgemäß zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung. Sonstige Erklärungen oder Zusagen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
3.2 Ausschluss bestimmter Leistungen: Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind nicht inbegriffen: Reiserücktrittsversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherungen, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Eintrittsgelder zu Sehenswürdigkeiten (sofern nicht explizit angegeben), optionale Ausflüge sowie alle Leistungen, die im individuellen Angebot als nicht inkludiert bezeichnet werden.
3.3 Leistungsänderungen: Der Reiseveranstalter behält sich vor, vor Vertragsschluss angekündigte Reiseleistungen in zumutbarem Maße zu ändern, wenn dies aus triftigen Gründen notwendig wird und die Änderungen nicht wesentlich sind. Der Reiseveranstalter wird den Kunden über etwaige Änderungen unverzüglich in klarer und verständlicher Weise in Textform informieren.
3.4 Qualitätsstandards: Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, Leistungen gemäß den vereinbarten Qualitätsstandards zu erbringen. Die Klassifizierung von Unterkünften (z.B. Sternebewertungen) richtet sich nach den im jeweiligen Land geltenden Standards und kann von den Erwartungen des Kunden abweichen. Dies stellt keinen Mangel der Reise dar.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisbestandteile: Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller anfallenden Steuern und Abgaben, sofern diese im Voraus bekannt sind und berechnet werden können. Die Preise verstehen sich pro Person, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Anzahlung ist nur in Verbindung mit einer Insolvenzabsicherung zu leisten, über die der Reiseveranstalter verfügt.
4.3 Restzahlung: Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Für Reisen mit einem Abreisedatum innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
4.4 Zahlungsmethoden: Zahlungen können per SEPA-Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder PayPal geleistet werden. Etwaige Bankgebühren trägt der Kunde. Bei Kreditkartenzahlung kann ein Aufschlag von bis zu 2% erhoben werden.
4.5 Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Stornogebühren gemäß § 7 dieser AGB geltend zu machen.
4.6 Preiserhöhungen: Nach Vertragsschluss können Preiserhöhungen nur unter sehr engen Voraussetzungen erfolgen. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss die Kosten für die Beförderung (insbesondere Kraftstoffkosten), Steuern, Abgaben oder Wechselkurse erhöhen, die Auswirkungen auf den Reisepreis haben. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Reiseveranstalter über die Berechnung unterrichtet und die Erhöhung mehr als 8% des Reisepreises beträgt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Reisedokumente und Einreisevoraussetzungen
5.1 Verantwortung des Kunden: Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, sich über die erforderlichen Reisedokumente, Einreisevoraussetzungen, Visa-Erfordernisse, Gesundheitsvorschriften und sonstige behördliche Bestimmungen zu informieren. Der Reiseveranstalter gibt generelle Hinweise, kann aber keine vollständige und aktuelle Auskunft zu allen behördlichen Anforderungen garantieren.
5.2 Gültige Dokumente: Für Reisen innerhalb Deutschlands sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente vor Reisebeginn vorhanden und gültig sind.
5.3 Haftungsausschluss: Entsteht dem Kunden ein Nachteil durch das Fehlen erforderlicher Dokumente, trägt der Kunde selbst die Kosten und Konsequenzen. Stornogebühren fallen auch in diesem Fall an.
§ 6 Reiserücktritt durch den Kunden
6.1 Rücktrittsrecht: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (E-Mail oder Brief) erfolgen und ist erst mit Eingang beim Reiseveranstalter wirksam. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung.
6.2 Stornogebühren: Im Falle des Rücktritts werden dem Kunden die folgenden Stornogebühren berechnet, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn richten:
- Rücktritt mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: Verwaltungskostenpauschale von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 150,00 pro Person
- Rücktritt 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 95% des Reisepreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
6.3 Kostenloser Rücktritt: Bei unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (z.B. Naturkatastrophen, schwere Krankheiten), kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
6.4 Ersatzperson: Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besondere Anforderungen nicht erfüllt. Treten ein anderer Kunde und der ursprüngliche Kunde gemeinsam gegenüber dem Reiseveranstalter auf, haften sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für etwaige Mehrkosten.
§ 7 Stornierung durch den Reiseveranstalter
7.1 Rücktritt wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl: Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern diese im Angebot ausdrücklich genannt ist. Der Rücktritt muss dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch bis zu den im Angebot angegebenen Fristen, mitgeteilt werden.
7.2 Rücktritt wegen unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände: Sind unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände eingetreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen.
7.3 Erstattung: Im Falle einer berechtigten Stornierung durch den Reiseveranstalter erhält der Kunde alle geleisteten Zahlungen vollständig zurück, zuzüglich etwaig anfallender Zinsen.
§ 8 Mängelanzeige und Abhilfe
8.1 Pflicht zur Mängelanzeige: Ist eine Reiseleistung mit einem Mangel behaftet, hat der Kunde dies unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter, dem betreffenden Leistungserbringer sowie dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Die Mängelanzeige sollte möglichst sofort und schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen, um dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben.
8.2 Abhilfe: Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen (Abhilfe zu schaffen). Verweigert der Reiseveranstalter die Abhilfe oder erfolgt die Abhilfe nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
8.3 Minderung des Reisepreises: Wurde die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Eine Minderung ist ausgeschlossen, soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
8.4 Kündigung des Vertrages: Ist die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, sofern er dem Reiseveranstalter erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Kündigt der Reisende, steht ihm eine angemessene Erstattung des Reisepreises zu, abzüglich des Wertes gegebenenfalls bereits verbrauchter Reiseleistungen.
§ 9 Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Grundsatz: Der Reiseveranstalter haftet für den bei schuldhafter Verletzung der Vertragspflichten eintretenden Schaden. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungserbringers verantwortlich ist.
9.2 Haftung für Personenschäden: Für Personenschäden haftet der Reiseveranstalter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung für Personenschäden ist nicht zulässig.
9.3 Höhere Gewalt: Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen (Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse), übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. In solchen Fällen kann der Reiseveranstalter die Reise absagen oder Änderungen vornehmen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
9.4 Haftung für Leistungserbringer: Für Schäden, die durch die schuldhaften Handlungen oder Unterlassungen von Leistungserbringern entstehen (Hotels, Transportanbieter, Guides etc.), haftet der Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Reiseveranstalter hat sorgfältig ausgewählte Partner, kann jedoch deren Verhalten nicht vollständig kontrollieren.
9.5 Mitverschulden: Soweit ein Schaden durch ein Mitverschulden des Kunden mitverursacht wurde, mindert dies die Haftung des Reiseveranstalters entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen.
§ 10 Pflichten des Reisenden
10.1 Verhaltensregeln: Der Reisende verpflichtet sich, sich während der Reise gesetzeskonform zu verhalten, die Anweisungen des Reiseleiters und der Leistungserbringer zu befolgen und die Rechte anderer Reisender sowie der einheimischen Bevölkerung zu respektieren.
10.2 Pflicht zur Schadensminderung: Der Reisende ist verpflichtet, im Falle eines Schadens alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
10.3 Verhalten in der Natur: Bei naturkundlichen Reisen ist der Reisende verpflichtet, die Regeln des Naturschutzes und des Verhaltens in Schutzgebieten zu beachten. Insbesondere ist das Verlassen gekennzeichneter Wege ohne Anleitung des Guides, die Störung von Wildtieren, das Mitführen von Pflanzen, das Entzünden von Feuer sowie das Hinterlassen von Müll untersagt.
10.4 Eignung für die Reise: Der Reisende hat sicherzustellen, dass er für die gebuchte Reise physisch und psychisch geeignet ist. Bei Touren mit sportlichen oder körperlichen Anforderungen ist der Reisende verpflichtet, den Reiseveranstalter über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Der Reiseveranstalter kann bei fehlender Eignung die Teilnahme verweigern.
10.5 Notfallsituationen: Der Reisende hat im Falle von Notfällen unverzüglich den Reiseleiter und, falls erforderlich, die zuständigen Behörden zu informieren.
10.6 Alkohol und Drogen: Der Konsum von illegalen Substanzen ist auf allen Reisen streng untersagt. Übermäßiger Alkoholkonsum, der die Sicherheit des Reisenden oder anderer gefährdet, ist nicht gestattet. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Reisende, die gegen diese Regeln verstoßen, von der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises entsteht.
§ 11 Reiseversicherung
11.1 Empfehlung: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer umfassenden Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung für alle Reisenden. Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung wird ebenfalls empfohlen.
11.2 Insolvenzabsicherung: Der Reiseveranstalter verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB. Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters werden bereits geleistete Zahlungen durch den Sicherungsschein abgesichert, den der Reiseveranstalter jedem Kunden bei Vertragsschluss aushändigt.
11.3 Keine Erstattung bei fehlendem Versicherungsschutz: Etwaige Kosten, die dem Kunden durch das Fehlen einer Reiseversicherung entstehen, trägt dieser selbst. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine fehlende oder unzureichende Versicherung entstehen.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich zu den Zwecken der Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten an Leistungserbringer weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung der Reise erforderlich ist (z.B. Weitergabe von Namen und Passdaten an Hotels oder Transportanbieter).
§ 13 Änderungen von Reiseleistungen
13.1 Wesentliche Änderungen: Muss der Reiseveranstalter vor Beginn der Reise eine wesentliche Änderung an einem der Hauptmerkmale der Reiseleistungen vornehmen, wird der Reisende unverzüglich in klarer und verständlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger unterrichtet. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist die Änderung akzeptieren oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
13.2 Unwesentliche Änderungen: Kleinere Änderungen (z.B. geringfügige Änderungen an Routen oder Unterkünften gleicher Kategorie) berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt, sofern sie die Gesamtcharakteristik der Reise nicht erheblich beeinflussen.
13.3 Änderungen während der Reise: Ist nach Reisebeginn eine erhebliche Änderung von Reiseleistungen notwendig, wird der Reiseveranstalter dem Reisenden Alternativen anbieten, sofern dies möglich und zumutbar ist. Wesentliche Änderungen berechtigen den Reisenden zur Minderung des Reisepreises.
§ 14 Verhalten bei Hilfsbedarf und Notfällen während der Reise
14.1 Reiseleiter: Soweit im Reiseangebot vorgesehen, steht dem Reisenden ein Reiseleiter zur Verfügung, der erste Anlaufstelle bei Problemen und Fragen während der Reise ist. Die Kontaktdaten des Reiseleiters werden dem Kunden vor Reisebeginn mitgeteilt.
14.2 Notfallkontakt: Der Reiseveranstalter stellt einen 24-Stunden-Notfallkontakt zur Verfügung, der dem Kunden mit den Reiseunterlagen übermittelt wird. Bei Notfällen während der Reise sollte zunächst dieser Kontakt genutzt werden.
14.3 Pflicht zur Schadensvermeidung: Der Reisende ist verpflichtet, bei drohendem Schaden alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Notwendige Ausgaben werden vom Reiseveranstalter im Rahmen des Zumutbaren erstattet.
§ 15 Besondere Reisebedingungen für Gruppenreisen
15.1 Mindest- und Maximalteilnehmerzahl: Für Gruppenreisen können Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen festgelegt werden, die im jeweiligen Angebot angegeben sind. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, die Reise abzusagen oder einen Aufpreis zu berechnen.
15.2 Gruppenführer: Bei Gruppenreisen ist ein Gruppenführer zu benennen, der als zentraler Ansprechpartner für den Reiseveranstalter fungiert. Der Gruppenführer ist verantwortlich für die Koordination innerhalb der Gruppe und die rechtzeitige Weitergabe relevanter Informationen.
§ 16 Besondere Bedingungen für Natururlaub und Outdoor-Aktivitäten
16.1 Witterungsbedingte Änderungen: Bei Outdoor-Aktivitäten und Naturreisen können witterungsbedingte Änderungen an Routen oder Programmpunkten notwendig sein. Der Reiseveranstalter und seine Guides entscheiden unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Reisenden über notwendige Änderungen. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt, sofern eine gleichwertige Alternative angeboten wird.
16.2 Körperliche Fitness: Bei Wanderungen, Bergtouren und anderen körperlich anspruchsvollen Aktivitäten ist der Reisende verpflichtet, seine körperliche Fitness ehrlich einzuschätzen und den Reiseveranstalter über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die durch eine Überschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit entstehen.
16.3 Sicherheitsanweisungen: Der Reisende ist verpflichtet, alle Sicherheitsanweisungen der Guides und Leistungserbringer zu befolgen. Bei Nichtbeachtung können Reisende von der betreffenden Aktivität ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung entsteht.
§ 17 Streitschlichtung und anwendbares Recht
17.1 Anwendbares Recht: Für alle aus dem Reisevertrag resultierenden Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
17.3 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet [email protected]. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, behalten uns jedoch vor, dies im Einzelfall zu tun.
§ 18 Sonstige Bestimmungen
18.1 Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
18.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
18.3 Übertragung von Rechten: Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Reiseveranstalters auf Dritte übertragen, es sei denn, es handelt sich um den in § 2.5 geregelten Fall der Ersatzperson.
18.4 Abtretung von Ansprüchen: Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Reiseveranstalters abgetreten werden.
§ 19 Hinweis auf Verbraucherrechte
Als Verbraucher haben Sie bestimmte gesetzliche Rechte, die durch diese AGB nicht eingeschränkt werden. Insbesondere gelten die Vorschriften des § 651a ff. BGB sowie der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302). Diese Richtlinie stellt sicher, dass Pauschalreisende EU-weit durch umfassende Rechte geschützt sind, einschließlich:
- Recht auf alle wesentlichen Informationen vor Vertragsschluss
- Vertragserfüllung durch einen Reiseveranstalter, der für alle im Paket enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist
- Notfalltelefonnummer oder Anlaufstelle für die Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro
- Recht auf Übertragung der Reise auf eine andere Person mit angemessener Benachrichtigung und etwaigen Mehrkosten
- Recht auf Preissenkung oder Preiserhöhung, wenn die Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen für Passagierbeförderung, Steuern und Abgaben sowie Wechselkurse sich ändern
- Recht auf angemessene Hilfe des Reisenden bei Schwierigkeiten
- Rückvergütungsrecht bei Insolvenz des Reiseveranstalters
§ 20 Kontaktangaben
Naturpfade Deutschland GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 847 293 61
E-Mail: [email protected]
Website: naturpfade-deutschland.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE 123456789
Diese AGB wurden zuletzt am 1. Januar 2024 aktualisiert und gelten für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge.